Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Luftwerk GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse der Luftwerk GmbH sowie für alle Unternehmen, die diese AGB anwenden. Sie regeln Abschluss, Inhalt und Durchführung von Verträgen über Angebot, Lieferung, Installation, Dienstleistungen sowie Wartung von und Lüftungssystemen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von der Luftwerk GmbH ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
2. Angebote
Schriftliche Offerten haben eine Gültigkeit von drei Monaten ab Ausstellungsdatum. Zusatzleistungen oder Änderungen, die nicht im Angebot enthalten sind oder nach Vertragsabschluss eingebracht werden, sind separat zu vereinbaren.
3. Leistungsumfang
Massgeblich für Umfang und Ausführung sind die Offerte, die Auftragsbestätigung oder ein schriftlicher Vertrag. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, sowie bauseitige Vorbereitungen, Anpassungen oder Ergänzungen, gelten als Zusatzleistungen. Mündlich in Auftrag gegebene Mehrarbeiten durch den Auftraggeber werden zu Regieansätzen abgerechnet. Nicht erkennbare Voraussetzungen oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, die zu Mehraufwand führen, werden ebenfalls entsprechend verrechnet. Für Verzögerungen durch Dritte oder Lieferanten übernimmt die Luftwerk GmbH keine Haftung.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF) und exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Informationen des Auftraggebers notwendig werden, werden nach effektivem Aufwand berechnet.
5. Lieferfristen und Versand
Lieferfristen für Material und Produkte gelten als unverbindliche Richtwerte. Massgeblich sind die Angaben der Hersteller, die sich kurzfristig ändern können. Der Versand erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.
6. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich zustande kommen. Mündliche Vereinbarungen werden nachträglich schriftlich bestätigt (per Brief, E-Mail o. Ä.).
7. Termine
Die Luftwerk GmbH hält vereinbarte Termine gemäss unterzeichnetem Vertrag oder Offerte ein. Terminverschiebungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, unvorhersehbarer baulicher Gegebenheiten, Umwelteinwirkungen oder Verzögerungen durch Dritte bleiben vorbehalten. Erkennbare Verzögerungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 10 Tagen netto nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei umfangreichen oder länger dauernden Projekten können Teilrechnungen gestellt werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen oder nicht anerkannten Gegenforderungen zurückzuhalten oder zu kürzen. Eine Anlage gilt als fertiggestellt, sobald sie montiert und in Betrieb genommen wurde. Ist eine Inbetriebnahme aus Gründen, die nicht bei der Luftwerk GmbH liegen, nicht möglich, kann die Schlussrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung gestellt werden.
9. Abnahme
Der Auftraggeber hat die Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und Mängel schriftlich zu melden. Erfolgt keine Meldung, gelten die Leistungen als abgenommen. Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
10. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der vollständigen Leistung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Frist beginnt am Tag nach der Inbetriebnahme. Liegt kein separates Abnahmeprotokoll vor, gilt die Inbetriebnahme oder die Rechnungsstellung als Abnahme. Für Lieferungen von Geräten oder Materialien gelten die Bestimmungen der jeweiligen Hersteller.
Bei berechtigten Mängeln behebt die Luftwerk GmbH diese innert angemessener Frist auf eigene Kosten (Nachbesserung). Erweisen sich Leistungen oder Materialien während der Gewährleistungsdauer als mangelhaft und ist dies nachweislich auf fehlerhafte Ausführung oder Material der Luftwerk GmbH zurückzuführen, erfolgt Reparatur oder Ersatz nach Wahl des Unternehmens. Voraussetzung ist die fristgerechte schriftliche Mängelanzeige.
11. Haftung
Die Luftwerk GmbH haftet ausschliesslich für Schäden an Personen oder Sachen, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verzögerungen, Vermögensschäden oder nicht realisierte Einsparungen übernommen. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausdrücklich wegbedungen. Schäden infolge Naturereignissen, Bränden oder Umwelteinwirkungen, die nicht unmittelbar den Vertragsgegenstand betreffen, sind ebenfalls ausgeschlossen.
12. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sämtliche relevanten Unterlagen und Dokumentationen zur Verfügung und ermöglicht den Mitarbeitenden der Luftwerk GmbH uneingeschränkten Zugang zu den betreffenden Anlagen.
13. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an gelieferten Produkten und Materialien geht erst nach vollständiger Bezahlung des vertraglich vereinbarten Betrags auf den Auftraggeber über. Eine Weitergabe oder Verwendung durch Dritte ohne Zustimmung ist untersagt. Die Luftwerk GmbH ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt am Sitz des Auftraggebers im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
14. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Luftwerk GmbH beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und behandelt Kundendaten vertraulich. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf das Unternehmen den Auftraggeber als Referenz nennen.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz der Luftwerk GmbH.